Sicherheitstest
Wer über eine Gastherme und einen Durchlauferhitzer im Haushalt verfügt, der muss die Gastherme einem regelmäßigen Sicherheitstest unterziehen. Die Gründe für solche Sicherheitstest sind vielfältig. Die Kostenübernahme für den Sicherheitstest ist vertraglich geregelt.
Wartung der Gastherme
Die hauseigene Gastherme in einen Einfamilienhaus wird in der Regel von der Firma gewartet, die die Therme eingebaut hat. Die Wartung ist bei seriösen Firmen fester Bestandteil des Vertrages und erfolgt regelmäßig einmal pro Jahr. Im Rahmen dieser Sicherheitsüberprüfung wird die Befestigung und Verbindung der Leitungen überprüft, die Verbrennungsluftversorgung, die Abgasführung und die Gasleitungen. Die Vorschriften für die Wartung sind umfangreich, obwohl die Versorgung mit Erdgas als sehr sicher gilt. Es geht beim Sicherheitstest zudem darum zu kontrollieren, ob die Geräte Funktionsstörungen haben. Durch eine reglmäßige Kontrolle schließt man ebenfalls hohe Reparaturkosten aus.
Abgasüberprüfung und Emissionswerte
Im Mietshäusern, deren Energieversorgung mit Erdgas funktioniert, kommt einmal pro Jahr der Schornsteinfeger und wartet die Gastherme. Bei diesem Sicherheitstest geht es primär um die Abgasüberprüfung bzw. die Emissionswerte. Die Kosten für die Wartung werden von der Hausverwaltung übernommen. Das Wahrnehmen der Termine durch den Mieter ist Pflicht. Stellt der Schornsteinfeger einen Defekt fest, so setzt er die Hausverwaltung in Kenntnis. Diese wiederum beauftragt einen Gas- Wasserinstallateur, der das Gerät instandsetzt oder ggf. nur richtig einstellt. Auch diese Kosten übernimmt die Hausverwaltung vollständig. Es sei denn, es liegt eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Mieters vor. Die Durchlauferhitzer benötigen keine zusätzliche Wartung, da sie mit der Gastherme verbunden sind. Ihre Energieversorgung erfolgt über das Stromnetz. Aus diesem Grund bedarf ein Durchlauferhitzer keinem zusätzlichen Sicherheitstest.