Startseite Gas-Blog Impressum
Gastarifrechner
Jetzt vergleichen und bares Geld sparen!

Richtwerte: Wohnung 30 m² 3.500 kWh, Wohnung 50 m² 5.000 kWh, Wohnung 100 m² 12.000 kWh, Reihenhaus 20.000 kWh, Einfamilienhaus 35.000 kWh

Heizungsanlagenverordnung

Die Heizungsanlagenverordnung reguliert die Bestimmungen der Inbetriebnahme neuer Heizanlagen sowie der Auf- und Umrüstung dieser Heizkessel, welche mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Ziel der Heizungsanlagenverordnung ist es, die Umwelt durch Energieeinsparung zu schonen. Der Schwerpunkt bei dieser Verordnung liegt im effizienten Umgang der Ressourcen und dem Einsatz sicherer Anlagen. In der Heizungsanlagenverordnung sind die Typen der Heizkessel sowie die Einstellung der Ventile geregelt. Warmwasserheizkessel, welche neu in Betrieb genommen werden oder bestehende Heizkessel, welche umgerüstet oder nachgerüstet werden, müssen von der zuständigen Behörde auf ihre technischen Voraussetzungen hin überprüft werden. Wenn diese Anlagen den Anforderungen der Heizungsanlagenverordnung entsprechen, erhalten diese Geräte das CE-Zeichen und die EG-Konformitätserklärung.

Inhalt der Verordnung

p>Darüber hinaus wird in dieser Verordnung festgehalten, dass die Rohre, welche Energie zu der Anlage hinleiten, beziehungsweise von der Heizanlage in ein Netz eingespeist werden, auch entsprechend isoliert sein müssen, um einem eventuellen Wärmeverlust vorzubeugen. Des Weiteren müssen die Heizkessel in Räumen untergebracht sein, die mit Wärmedämmungen ausgestattet wurden. Die Wartung der Heizanlagen oder der Warmwasseranlage muss vom Betreiber gewährleistet werden. Die Installation oder Umrüstung und Nachrüstung von Heizanlagen und Warmwasseranlagen muss nach anerkannten Regeln der Heiz- und Warmwassertechnik erfolgen. In der Heizungsanlagenverordnung ist auch geregelt, dass die Vorschriften im Einzelfall gemindert werden können, um Härtefälle in der Umsetzung der Verordnung zu vermeiden.

 

Hinweise für den Verbraucher

Ein wichtiger Punkt der Heizungsanlagenverordnung ist die wirtschaftliche Anregung zur Umsetzung dieser ökologischen Vorgabe. In der Heizungsanlagenverordnung ist nachzulesen, wo Förderungen zur Installation neuer Heizanlagen und neuer Warmwassertanks einzureichen sind und welche technischen Voraussetzungen zur Gewährung einer Förderung einzuhalten sind. Nach dazu gibt es eine Reihe steuerlicher Entlastungen, welche das Umrüsten auf neue Heizanlagen erleichtern sollen. Der Kontrast zu dieser Maßnahme bildet der Punkt der Bußgeldstrafen, welcher dann zu tragen kommt, wenn Heizungsanlagenbetreiber fahrlässig handeln. Wer zum Beispiel die Dämmvorschriften nicht einhält, vorschriftswidrige Heizkessel verwendet oder die Anlage nicht rechtzeitig nachrüstet, muss mit solchen negativen Folgen der Heizungsanlagenverordnung rechnen.