Emissionshandel
Der Emissionshandel ist ein Instrument, das marktwirtschaftlich der EU-Klimapolitik dient. Der Handel verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen unter die volkswirtschaftlichen minimalen Kosten zu senken. Außerdem wird der Emissionshandel dazu genutzt, die Klimaschutzziele, die im Kyoto-Protokoll global festgelegt wurden, zu erreichen - nämlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen um acht Prozent im Zeitraum von 2008 bis 2012. Der Emissionshandel der EU ist der erste und einzige Handel dieser Art, der über Ländergrenzen hinweg funktioniert. Dabei sieht sich der EU-Emissionshandel nicht nur für die Europäische Union selbst zuständig, sondern überwacht in insgesamt 30 Staaten etwa 12.000 Anlagen bezüglich deren Kohlendioxidausstoßes.
cap & trade
Der Emissionshandel funktioniert gemäß des Prinzips cap & trade. Dies bedeutet, dass einerseits die Höhe der Treibhausgasemissionen beschränkt ist, andererseits jedoch die Emissionsberechtigungen frei gehandelt werden können. Dadurch soll ein finanzieller Anreiz entstehen, der zur Einsparung von Emissionen führen soll. Jede einzelne Anlage erhält so für einen festgelegten Zeitraum eine bestimmte Anzahl an Emissionsberechtigungen. Eine solche Berechtigung beinhaltet das Recht der Emittierung von einer Tonne Kohlendioxid bzw. anderer Treibhausgase. Wird diese Menge an Berechtigungen nicht benötigt, so können diese auf dem Markt an andere Anlagen und Unternehmen verkauft und so zu Geld gemacht werden. Stößt eine Anlage mehr Emissionen aus als sie Zertifikate bereit hält muss eine Strafe von etwa 100 Euro pro fehlender Berechtigung an die EU gezahlt werden. Des Weiteren muss ein solches Zertifikat nachgereicht werden. Im Vergleich dazu können Berechtigungen am freien Markt via Emissionshandel für etwa 15 Euro erworben werden.
Handel ohne Berechtigungszertifikate
Zu beachten ist, dass nicht alle Anlagen Zertifikate benötigen, die Treibhausgase ausstoßen. Derzeit ist dies noch auf Kraftwerke mit einer Leistung über 20 MW und auf die Industriebereiche Eisen- und Stahlverhüttung, Kokereien, Raffinerien und Cracker, Zement- und Kalkherstellung, Glas-, Keramik- und Ziegelindustrie sowie Papier- und Zelluloseproduktion beschränkt.