Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur (BNetzA), die mit vollem Namen als Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bezeichnet wird, hat die Aufgabe, den Wettbewerb innerhalb der Netzmärkte aufrecht zu erhalten. Gegründet wurde die Regulierungsbehörde im Jahr 1998 als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Ihr Verwaltungssitz befindet sich im nordrhein-westfälischen Bonn, die technische Zentrale ist in Mainz zu finden. Die Bundesnetzagentur beschäftigt rund 2500 Mitarbeiter und unterliegt dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Allein der Bereich des Schienenverkehrs unterliegt jedoch dem Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Bundesnetzagentur weist weitere zehn regionale Standorte auf, sodass von einer deutschlandweiten Flächenpräsenz die Rede ist.
Die Netzmärkte: Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn
Insgesamt obliegen der Regulierungsbehörde fünf Netzmärkte, die jeweils im Wettbewerb gehalten werden sollen. Dazu gehören die Bereiche Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr. Im Bereich Strom und Gas ist es die Aufgabe der Bundesnetzagentur Netznutzungsentgelte zu überprüfen und sicherzustellen, dass ein Zugang zu Stromversorgungs- und Gasnetzen, die sich im Besitz bestimmter Energieversorgungsunternehmen befinden, möglich ist. Unternehmen, die weniger als 100.000 Kunden zählen und deren Versorgungsgrenzen auf ein Bundesland begrenzt ist, werden von den Landesbehörden überwacht. Trotzdem unterliegen etwa 90% des Strom- und ca. 80% des Gasmarktes der Überwachung der Bundesnetzagentur.
Im Netzmarkt der Telekommunikation ist es die Aufgabe der Bundesnetzagentur Chancengleichheit für alle Unternehmen zu schaffen und Beschwerden von Kunden bezüglich Brief- oder Paketzustellung nachzugehen. Des Weiteren überwacht die Regulierungsbehörde die Tarifänderung der jeweiligen Unternehmen, die eine erhöhte Marktbeherrschung vorweisen. Im technischen Feld überprüft die Behörde die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. Der Bundesnetzagentur obliegt das Recht der Frequenzordnung. Sie stellt außerdem den Frequenznutzungsplan auf. Nicht zuletzt ist es die Aufgabe der Behörde, Regeln für die Vergabe von Rufnummern aufzustellen. Schließlich überwacht die Bundesnetzagentur seit 2006 auch den Schienenverkehr. Gesetzesgrundlage ist dabei das Allgemeinen Eisenbahngesetz.