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Abgasanlage – Worauf kommt es an?

Eine Abgasanlage soll die Abgase einer Heizung mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ins Freie leiten. Sie besteht in der Regel aus einer Abgasleitung und, bei raumluftabhängigem Betrieb, dem zugehörigen hinterlüfteten Schacht. Bei raumluftunabhängigem Betrieb gibt es statt dessen getrennte Leitungen für die Verbrennungsluftzuführung und Abgasführung.

Eine Abgasanlage muss die Abgase unter allen möglichen Betriebszuständen abführen und es darf gegenüber Räumen kein Überdruck entstehen. Natürlich gibt es für Abgasanlagen sehr viele Vorschriften, mit denen man sich auf jeden Fall beschäftigen sollte, falls man sich Gedanken über eine Abgasanlage macht.

Temperaturbelastbarkeit

Eine Abgasanlage wird vor allem nach ihrer Temperaturbelastbarkeit unterschieden, wonach sich auch die zu verwendeten Materialien richten. So darf Typ A bis maximal 80°C belastet werden, Typ B bis 120°C und Typ C bis 160°C. Spezielle Anforderungen gelten daneben für Abgasleitungen für niedrige Temperaturen (Brennwertfeuerstätten).

Sicherheitsvorschriften beim Hausbau

Schon beim Neubau eines Hauses sollte an die Abgasanlage gedacht werden, denn auch hier gibt es einiges zu beachten. So muss zwischen der Abgasanlage und Bauteilen aus brennbaren Stoffen ein Abstand von 20 cm eingehalten werden. Auch der Abstand zu Fenstern und anderen Öffnungen muss 20 cm betragen. Ebenfalls genau geregelt ist die Mündung der Abgasanlage. Sie sollte den First entweder um 40cm überragen oder 1m von der Dachfläche entfernt enden. Sollte es in der Nähe der Mündung brennbare Bauteile geben, so muss der First sogar um 1 m überragt werden oder die Höhe über dem Dach 1,5m betragen.

Begriffsbestimmung

Viele Hausbesitzer, die eine Abgasanlage besitzen wissen dies gar nicht. Der doch viel gebräuchlichere Begriff "Schornstein" kann nicht so schnell abgelöst werden. Aber seit Beginn der DIN 18160-1 gilt der Begriff Abgasanlage nun offiziell für alle Arten der Abgasführung.